Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pia Lux – Mobile Tierbetreuung Friesland- Tichelboeweg 10 – 26452 Sande

Tel.: 0174 318 9886- E-Mail: info@tierbetreuung-friesland.de – Website: www.tierbetreuung-friesland.de

§ 1 Geltung und Bedingung

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Tierbetreuung Friesland gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Vertragsunterschrift gültigen Fassung.

§ 2 Allgemeine Bedingungen der Betreuung

2.1. Der Betreuer übernimmt für die Dauer der Betreuung die artgerechte Pflege, Fütterung und Haltung der Tiere.

2.2. Der Halter versichert, dass er der Eigentümer der zu betreuenden Tiere ist bzw. in dessen Auftrag handelt.

2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle notwendigen, mit der Betreuung im Zusammenhang stehenden Zusatzkosten (z.B. Tierarztkosten, Futtereinkauf, Käfigsäuberungen, Parkgebühren) zu übernehmen.

§3 Tiergesundheit

Punkt 1.-3- ist für Tiere in Pension zwingend erforderlich; für Tiere, die zu Hause betreut werden empfehlenswert.

3.1. Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass seine Tiere frei von ansteckenden Krankheiten und von Ungeziefer sind.

3.2. Kaninchen müssen über einen vollständigen Impfschutz (RHD1, RHD2, ggf. Myxomatose) verfügen, der Impfpass muss mitgebracht werden.

3.3. Besteht ein Verdacht auf Parasitenbefall, können die Kleintiere nicht entgegengenommen werden oder werden in Einzelfällen auf Kosten des Halters entsprechend behandelt und isoliert gehalten. Bringt ein Tierhalter dennoch ein Tier mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall in die Pension, ist er verpflichtet, die daraus entstehenden Folgekosten -auch für die infizierten Tiere- zu übernehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erkrankung oder der Parasitenbefall nicht sofort zu sehen sind und die Aufnahme der Tiere bereits erfolgt.

3.4. Chronische Krankheiten sind vor Pensionsbeginn dem Betreuer mitzuteilen, insbesondere, wenn Medikamente zu verabreichen sind. Medikamente und/oder Spezialfutter sind in ausreichender Menge mitzubringen oder werden auf Kosten des Tierhalters nachgekauft. Eine Haftung für Schäden aufgrund einer nicht genannten chronischen Erkrankung wird ausgeschlossen.

3.5. Die Betreuung aller Tiere erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.

3.6. Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Halter damit einverstanden, dass die Versorgung von einem Tierarzt nach Wahl des Betreuers übernommen wird. Die Kosten hierfür sind vom Halter zu übernehmen. Ist eine rasche und ggf. kostspielige Entscheidung beim Tierarzt zu treffen, und der Tierhalter nicht erreichbar, so wird der Betreuer eine Entscheidung nach tierärztlicher Beratung treffen.

§ 4 Bedingungen Mobile Tierbetreuung

4.1. Während der Betreuungszeit durch Mobile Tierbetreuung Friesland bleibt der Tierhalter Eigentümer der Tiere im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) und versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde.

4.2. Die Betreuung aller Tiere erfolgt unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher Haftung für Schäden, Krankheiten oder Verluste jeder Art, sowohl im Betreuungszeitraum, als auch für unbestimmte Zeit danach.

4.3.Der Tierhalter versichert, dass für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung besteht und bei den zuständigen Behörden angemeldet ist.

4.4. Für Schäden die während der Abwesenheit des Betreuuers entstehen, übernimmt die Mobile Tierbetreuung Friesland keine Haftung.

4.5. Sollten Verschmutzungen durch die zu betreuenden Tiere verursacht werden, so übernimmt die Mobile Tierbetreuung Friesland hierfür keine Verantwortung. Die Mobile Tierbetreuung Friesland ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Verschmutzungen zu beseitigen.

4.6.Die Mobile Tierbetreuung Friesland übernimmt keine Haftung, sollten Freigänger Katzen während der Betreuung nicht mehr nach Hause kommen.

§ 5 Auftragsabwicklung

5.1. Die Auftragsabwicklung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Whats App oder SMS) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Beauftragung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers.

5.2 Ist es der Mobilen Tierbetreuung Friesland nicht möglich, einen angenommenen Auftrag auszuführen(durch Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) besteht seitens des Tierhalters kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung. Vom Kunden bereits im Voraus geleitete Zahlungen für den Zeitraum, in dem die Leistungen von Mobile Tierbetreuung Friesland nicht erbracht werden, werden zurückerstattet.

5.3 Bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben/ Schlüsselrückgaben, übernimmt die Mobile Tierbetreuung Friesland keine Haftung.

§ 6 Preise, Gebühren und Zahlung

6.1 Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Die Mobile Tierbetreuung Friesland behält sich vor, jederzeit Preisanpassungen durchzuführen.

6.2 Fahrtkosten, An- und Abfahrt, werden lt. Google Maps mit der dort kürzesten Strecke berechnet.

6.3 Wenn nichts gesondert vereinbart wurde, sind alle Rechnungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Die angegebenen Preise und Gebühren verstehen sich exklusive Auslagen wie Material-,Schadens- oder Tierarztkosten etc., diese sind nicht enthalten und separat zu erstatten.

6.4 Bei Auftragsstornos durch den Kunden wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von € 30 fällig. Des weiteren ergeben sich die Stornogebühren wie folgt:

mehr als 14Tage vor Betreuungsbeginn = 30% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages

– 13 Tage vor Betreuungsbeginn= 50% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages

– 3-0 Tage vor Betreuungsbeginn = 100% des Gesamtpreises des gebuchten Betreuungsauftrages

Da in den Fahrtkosten auch die Fahrtzeit inkludiert ist, werden diese im Falle einer Stornierung zu 50% berechnet.

§ 7 Datenschutzbestimmungen

7.1 Bei Vertragsabschluss werden die Daten vom Auftraggeber und des Tieres/der Tiere aufgenommen. Diese Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung zwischen der Mobilen Tierbetreuung Friesland und dem Auftraggeber verwendet , eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

7.2 Der Vertragsabschluss bindet nicht an automatisierten Aufträgen oder Mindestabnahmen von Dienstleistungen. Die Auftragsart und Dauer der Betreuung werden individuell mit der Mobilen Tierbetreuung Friesland vereinbart und danach abgerechnet.

§ 8 Teilnichtigkeit

8.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

 

https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

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